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B2B-Nutzungsbedingungen für optsolut OS

Fassung 1.0 · gültig ab 24. August 2026

Diese Bedingungen ergänzen die AGB für die Nutzung der Softwareplattform optsolut OS. Sie gelten ausschließlich für Unternehmer. Bei Widersprüchen gehen sie für die Plattformnutzung vor.

1. Vertragsgegenstand und Zugang

1.1 optsolut stellt dem Unternehmenskunden die im Einzelvertrag bezeichneten OS-Module als webbasierte Software zur Verfügung. Selbstregistrierung besteht nicht; Zugang wird durch personengebundene Einladung erteilt.

1.2 Umfang, Benutzerzahl, Speicher, Module, Freigaben, Preise, Fremdkosten, Support und Laufzeit ergeben sich aus Einzelvertrag und Leistungsbeschreibung. Nicht freigeschaltete oder als Vorschau markierte Funktionen sind nicht geschuldet.

1.3 Konten sind persönlich. Zugangsdaten dürfen nicht geteilt oder automatisiert weitergegeben werden. Der Kunde verwaltet Rollen und entfernt ausscheidende Benutzer unverzüglich.

2. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen

2.1 Ohne gesondertes SLA wird keine bestimmte Prozentverfügbarkeit, Reaktions- oder Wiederherstellungszeit garantiert. Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt. Sicherheitskritische Wartungen dürfen ohne Vorlauf erfolgen.

2.2 optsolut darf Funktionen weiterentwickeln, ersetzen oder einstellen, sofern der vereinbarte Kernnutzen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche nachteilige Änderungen werden angekündigt; bei dauerhafter wesentlicher Beeinträchtigung kann der betroffene Leistungsteil beendet werden.

2.3 Fremddienste können ausfallen, ihre Schnittstellen ändern oder Preise erhöhen. optsolut übernimmt keine Garantie für deren dauerhafte Verfügbarkeit und kann Integrationen anpassen oder entfernen.

3. Daten, Inhalte und rechtmäßige Nutzung

3.1 Der Kunde bleibt Inhaber seiner Inhalte und Verantwortlicher für Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Einwilligungen, Informationspflichten, Löschfristen und Weisungen. Er räumt optsolut die für Bereitstellung, Sicherung, Support und vertragsgemäße Verarbeitung erforderlichen Nutzungsrechte ein.

3.2 Untersagt sind rechtswidrige Inhalte, Malware, Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, unbefugte Zugriffe, Überlastungsversuche, Scraping ohne Erlaubnis, Versand ohne erforderliche Einwilligung, Diskriminierung, Täuschung und Nutzung für hochriskante Entscheidungen ohne gesonderte schriftliche Freigabe.

3.3 Besondere Kategorien personenbezogener Daten, Patientendaten, Berufsgeheimnisse, Zahlungsdaten oder Daten Minderjähriger dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart und technisch sowie rechtlich freigegeben ist.

3.4 Bei begründetem Verdacht auf Rechts- oder Sicherheitsverletzungen darf optsolut Zugänge oder Funktionen vorübergehend beschränken. Der Kunde wird informiert, soweit dies den Schutzzweck nicht gefährdet.

4. Integrationen und Kundenschlüssel

4.1 Der Kunde aktiviert Integrationen eigenverantwortlich und bestätigt, zu den verbundenen Konten und Daten berechtigt zu sein. OAuth-Tokens und API-Schlüssel werden verschlüsselt oder in einem geeigneten Secret Store gespeichert.

4.2 Bei Bring-your-own-key-Verbindungen besteht der Vertrag zum Drittanbieter grundsätzlich unmittelbar zwischen Kunde und Anbieter. Dessen Preise, Nutzungsbedingungen, Datenverarbeitung, Verfügbarkeit und Sperren liegen außerhalb der Verantwortung von optsolut.

4.3 Der Kunde muss Verbindungen unverzüglich trennen, wenn Berechtigung, Rechtsgrundlage oder geschäftlicher Bedarf entfällt.

5. Kommunikation und Marketing

5.1 Vor Versand von E-Mail, SMS oder anderer Direktwerbung stellt der Kunde die erforderliche Einwilligung oder gesetzliche Ausnahme sicher. optsolut OS darf technische Versandvoraussetzungen prüfen, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung.

5.2 Einwilligungsnachweise, Sperrlisten und Abmeldungen dürfen nicht umgangen oder manipuliert werden. Freigabepflichtige Kampagnen dürfen nur nach dokumentierter Freigabe versendet werden.

5.3 Öffnungs- und Klickmessung darf nur aktiviert werden, wenn der Kunde hierfür Transparenz, Rechtsgrundlage und erforderliche Einwilligung sicherstellt.

6. KI-Funktionen

6.1 KI-Ausgaben können unvollständig, unzutreffend, veraltet, voreingenommen oder rechtlich unzulässig sein. Sie sind Entwürfe und keine Rechts-, Steuer-, Medizin-, Personal-, Kredit- oder sonstige Fachentscheidung.

6.2 Vor Veröffentlichung, Versand oder sonstiger Wirkung muss ein befugter Mensch Eingaben, Quellen, Ton, Fakten, Rechte und Ergebnis prüfen. Automatisierte externe Aktionen benötigen die im System vorgesehene Freigabe, sofern nicht ausdrücklich ein anderer geprüfter Betriebsmodus vereinbart ist.

6.3 Der Kunde darf keine nicht erforderlichen personenbezogenen Daten, Geheimnisse oder besonderen Kategorien an ein KI-Modell übermitteln. Das ausgewählte Modell und dessen Datenraum werden vor Nutzung angezeigt oder vertraglich festgelegt.

6.4 Modellverfügbarkeit, Tokenpreise, Limits und Verhalten können sich ändern. Verbrauchsabhängige Nutzung wird nach protokollierten Mengen und vereinbartem Zuschlag verrechnet.

7. Sicherheit, Backups und Vorfälle

7.1 optsolut betreibt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Der Kunde schützt seine Geräte, Benutzerkonten und Quellsysteme, nutzt starke Passwörter und Mehrfaktor-Authentifizierung, soweit verfügbar.

7.2 Ohne gesondertes SLA ist der Kunde für eigene exportierbare Sicherungen geschäftskritischer Daten verantwortlich. Plattformbackups sind kein Ersatz für eine kundenseitige Archivierungs- oder Aufbewahrungspflicht.

7.3 Sicherheitsvorfälle, Fehladressierungen und verdächtige Zugriffe sind unverzüglich an optsolut zu melden. Beide Parteien wirken nach AVV und Gesetz zusammen.

8. Abrechnung und Sperre

8.1 Grundentgelt und variable Nutzung werden nach Einzelvertrag verrechnet. Messdaten der Plattform sind maßgeblich, sofern der Kunde nicht nachvollziehbar eine Unrichtigkeit nachweist.

8.2 Bei Zahlungsverzug, Sicherheitsrisiko oder erheblicher Pflichtverletzung darf optsolut nach angemessener Abwägung betroffene Zugänge oder kostenauslösende Funktionen sperren. Daten werden nicht allein wegen einer kurzfristigen Sperre gelöscht.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Geschuldet ist die vereinbarte Funktion in der dokumentierten Systemumgebung. Fehler fremder Systeme, kundenseitiger Konfigurationen oder nicht unterstützter Umgebungen sind keine Mängel von optsolut OS.

9.2 Dem Kunden ist zunächst Gelegenheit zur Verbesserung zu geben. Geplante Funktionen, Roadmaps und Vorschauen sind unverbindlich.

9.3 Für Haftung gelten die AGB. Insbesondere besteht keine Garantie, dass optsolut OS jeden Rechtsverstoß verhindert, jede Nachricht zustellt, jeden Termin rettet, jede Plattformänderung abbildet oder einen bestimmten Umsatz erzielt. Zwingende Haftung bleibt unberührt.

10. Vertragsende und Datenexport

10.1 Nach Vertragsende kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen einen Export in einem technisch üblichen Format anfordern. Zusätzliche Migration oder Sonderformate werden nach Aufwand verrechnet.

10.2 Nach Ablauf des vereinbarten Rückgabe- und Löschfensters werden Kundendaten nach AVV und Löschkonzept gelöscht oder gesperrt. Inhalte in Sicherungen werden im regulären Rotationszyklus überschrieben.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen, Recht und Gerichtsstand richten sich nach den AGB. Maßgeblich ist die im Einzelvertrag einbezogene Fassung.