Erklärung zur Barrierefreiheit

Freiwillige Erklärung

Als Einzelunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, das ausschließlich Dienstleistungen erbringt, fallen wir unter die Ausnahme für Kleinstunternehmen nach dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Wir sind zu dieser Erklärung also nicht verpflichtet.

Wir veröffentlichen sie trotzdem. Wer Barrierefreiheit verkauft, sollte sie auf der eigenen Seite nachweisen können, unabhängig davon, ob ein Gesetz dazu zwingt.

Unser Anspruch

optsolut möchte, dass diese Website von allen Menschen genutzt werden kann, unabhängig von Seh-, Hör-, Bewegungs- oder kognitiven Einschränkungen und unabhängig von der verwendeten Technik. Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Level AA und der europäischen Norm EN 301 549, die sowohl dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz als auch dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zugrunde liegt. Beide setzen dieselbe EU-Richtlinie 2019/882 um.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist nach unserer eigenen Einschätzung vollständig vereinbar mit WCAG 2.2 Level AA. Es handelt sich um eine Selbstbewertung, eine unabhängige externe Prüfung hat nicht stattgefunden.

Grundlage der Einschätzung:

Ausstehend: Eine vollständige manuelle Prüfung mit Screenreader (NVDA unter Windows, VoiceOver unter macOS) über alle Seiten und Nutzerpfade. Sobald sie abgeschlossen ist, ergänzen wir hier das Prüfdatum und das Ergebnis.

Umgesetzte Maßnahmen

Bekannte Einschränkungen

Uns sind derzeit keine Verstöße gegen WCAG 2.2 Level AA bekannt. Weil die manuelle Prüfung mit Hilfsmitteln noch aussteht, können wir aber nicht ausschließen, dass es welche gibt. Erfahrungsgemäß findet ein automatisierter Test nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Barrieren. Sollten Sie auf eine stoßen, teilen Sie uns das bitte mit. Wir beheben sie und veröffentlichen die Korrektur.

Barrieren melden: Feedback und Kontakt

Sie haben eine Barriere entdeckt oder benötigen Informationen in einem zugänglicheren Format? Melden Sie sich bei uns:

E-Mail: barrierefreiheit@optsolut.com
Telefon: +43 678 7925577
Postanschrift: optsolut, Maksymilian Jamroz, Leystraße 19-21/12, 1200 Wien, Österreich

Wir bestätigen den Eingang Ihrer Meldung innerhalb von zwei Werktagen und nennen Ihnen dabei einen konkreten Termin für die Behebung.

Beschwerdemöglichkeit

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. In Österreich ist das Sozialministeriumservice die Anlaufstelle für Beschwerden nach dem Barrierefreiheitsgesetz:

Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5
1010 Wien
www.sozialministeriumservice.at

Für Beschwerden mit Bezug zu Deutschland ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) bei der Landesdirektion Sachsen zuständig: www.mlbf.sachsen.de.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im August 2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung. Sie wird bei wesentlichen Änderungen an der Website, mindestens jedoch jährlich, überprüft und aktualisiert.