Erklärung zur Barrierefreiheit
Freiwillige Erklärung
Als Einzelunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, das ausschließlich Dienstleistungen erbringt, fallen wir unter die Ausnahme für Kleinstunternehmen nach dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Wir sind zu dieser Erklärung also nicht verpflichtet.
Wir veröffentlichen sie trotzdem. Wer Barrierefreiheit verkauft, sollte sie auf der eigenen Seite nachweisen können, unabhängig davon, ob ein Gesetz dazu zwingt.
Unser Anspruch
optsolut möchte, dass diese Website von allen Menschen genutzt werden kann, unabhängig von Seh-, Hör-, Bewegungs- oder kognitiven Einschränkungen und unabhängig von der verwendeten Technik. Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Level AA und der europäischen Norm EN 301 549, die sowohl dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz als auch dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zugrunde liegt. Beide setzen dieselbe EU-Richtlinie 2019/882 um.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist nach unserer eigenen Einschätzung vollständig vereinbar mit WCAG 2.2 Level AA. Es handelt sich um eine Selbstbewertung, eine unabhängige externe Prüfung hat nicht stattgefunden.
Grundlage der Einschätzung:
- Die Seite wurde von Beginn an nach WCAG 2.2 AA entwickelt, Barrierefreiheit wurde nicht nachträglich ergänzt.
- Sämtliche Farbkombinationen wurden rechnerisch geprüft. Fließtext erreicht mindestens 7:1, alle weiteren Texte mindestens 4,5:1, Bedienelemente und Rahmen mindestens 3:1.
- Alle interaktiven Bausteine sind mit nativen HTML-Elementen umgesetzt, deren Tastaturverhalten und Rollenzuordnung der Browser mitbringt.
- Die Seite kommt ohne externe Skripte aus, dadurch entfallen fremde Bedienelemente, deren Barrierefreiheit wir nicht beeinflussen können.
Ausstehend: Eine vollständige manuelle Prüfung mit Screenreader (NVDA unter Windows, VoiceOver unter macOS) über alle Seiten und Nutzerpfade. Sobald sie abgeschlossen ist, ergänzen wir hier das Prüfdatum und das Ergebnis.
Umgesetzte Maßnahmen
- Kontraste: Fließtext erreicht mindestens 7:1, alle weiteren Texte mindestens 4,5:1, Bedienelemente und Ränder mindestens 3:1.
- Tastaturbedienung: Alle Funktionen sind ohne Maus erreichbar. Die Fokusreihenfolge entspricht der visuellen Reihenfolge, der Fokus ist jederzeit deutlich sichtbar.
- Sprungmarke: Ein „Zum Inhalt springen"-Link erscheint als erstes Element beim Tabben und überspringt die Navigation.
- Semantik: Die Seite nutzt native HTML-Elemente und eine lückenlose Überschriftenhierarchie ohne übersprungene Ebenen.
- Bedienelemente: Alle interaktiven Flächen sind mindestens 44 × 44 Pixel groß und haben ausreichenden Abstand zueinander.
- Formulare: Jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung. Fehler werden direkt am betroffenen Feld erklärt, nicht gesammelt am Seitenanfang. Nach einem fehlerhaften Absenden springt der Fokus auf das erste fehlerhafte Feld.
- Bewegung: Alle Animationen respektieren die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren" und werden dann vollständig abgeschaltet.
- Keine reine Farbcodierung: Informationen werden nie ausschließlich über Farbe vermittelt.
- Skalierbarkeit: Der Inhalt bleibt bis 200 % Zoom vollständig nutzbar, ohne dass Text abgeschnitten wird oder horizontales Scrollen nötig ist.
- Keine Overlay-Werkzeuge: Wir setzen bewusst keine automatischen Barrierefreiheits-Overlays ein. Solche Werkzeuge beheben die zugrunde liegenden Probleme nicht und stören Nutzerinnen und Nutzer von Hilfsmitteln erfahrungsgemäß eher.
- Formulare mit Hilfestellung: Bei Tippfehlern in E-Mail-Adressen schlagen wir eine Korrektur vor, statt nur einen Fehler zu melden. Der Vorschlag ist ein normaler Button und damit auch per Tastatur erreichbar.
Bekannte Einschränkungen
Uns sind derzeit keine Verstöße gegen WCAG 2.2 Level AA bekannt. Weil die manuelle Prüfung mit Hilfsmitteln noch aussteht, können wir aber nicht ausschließen, dass es welche gibt. Erfahrungsgemäß findet ein automatisierter Test nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Barrieren. Sollten Sie auf eine stoßen, teilen Sie uns das bitte mit. Wir beheben sie und veröffentlichen die Korrektur.
Barrieren melden: Feedback und Kontakt
Sie haben eine Barriere entdeckt oder benötigen Informationen in einem zugänglicheren Format? Melden Sie sich bei uns:
E-Mail: barrierefreiheit@optsolut.com
Telefon: +43 678 7925577
Postanschrift: optsolut, Maksymilian Jamroz, Leystraße 19-21/12, 1200 Wien, Österreich
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Meldung innerhalb von zwei Werktagen und nennen Ihnen dabei einen konkreten Termin für die Behebung.
Beschwerdemöglichkeit
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. In Österreich ist das Sozialministeriumservice die Anlaufstelle für Beschwerden nach dem Barrierefreiheitsgesetz:
Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5
1010 Wien
www.sozialministeriumservice.at
Für Beschwerden mit Bezug zu Deutschland ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) bei der Landesdirektion Sachsen zuständig: www.mlbf.sachsen.de.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im August 2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung. Sie wird bei wesentlichen Änderungen an der Website, mindestens jedoch jährlich, überprüft und aktualisiert.