Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 1.0 · gültig ab 18. August 2026 · abrufbar unter optsolut.com/agb.html

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von optsolut. Der jeweilige Einzelvertrag regelt nur noch die kaufmännischen Punkte: Leistungsumfang, Vergütung, Zahlung, Laufzeit und Unterzeichnung. Alles Rechtliche steht hier.

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Leistungen und Lieferungen von optsolut, Inhaber Maksymilian Jamroz, Leystraße 19-21/12, 1200 Wien, Österreich (im Folgenden „Auftragnehmer") gegenüber seinen Vertragspartnern (im Folgenden „Auftraggeber").

1.2 Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, an Unternehmen und an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

1.3 Der Einzelvertrag (Dienstleistungsvertrag, Auftragsbestätigung oder angenommenes Angebot) regelt die konkret beauftragten Leistungen, die Vergütung, die Zahlungsmodalitäten, die Laufzeit und die Vertragsparteien. Diese AGB regeln den gesamten übrigen rechtlichen Rahmen der Zusammenarbeit und sind integrierender Bestandteil jedes Einzelvertrags.

1.4 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: individuelle schriftliche Vereinbarung, dann Einzelvertrag, dann diese AGB, dann Leistungsbeschreibungen in Angeboten oder Anlagen.

1.5 Es gilt jeweils die Fassung dieser AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter optsolut.com/agb.html abrufbar war. Jede Fassung ist mit Versionsnummer und Datum gekennzeichnet. Die jeweils maßgebliche Fassung wird auf Anfrage jederzeit als PDF übermittelt und archiviert.

1.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder Lieferantenrichtlinien des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird und der Auftragnehmer die Leistung erbringt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig und bis zur Annahme unverbindlich.

2.2 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Einzelvertrags oder mit ausdrücklicher Annahme in Text- oder Schriftform zustande. Eine Annahme per E-Mail oder mittels elektronischer Signatur ist ausreichend und wird von beiden Seiten als verbindlich anerkannt.

2.3 Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch, sofern nicht anders vereinbart.

3. Leistungsumfang und Leistungserbringung

3.1 Gegenstand des Vertrags sind ausschließlich die im Einzelvertrag bezeichneten Leistungspakete. Ihr inhaltlicher Umfang bestimmt sich nach den Leistungsbeschreibungen in Abschnitt 4 dieser AGB, ergänzt um die im Einzelvertrag festgelegten Mengen, Kontingente und Parameter.

3.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines fachkundigen Dienstleisters. Die zeitliche Einteilung und die Wahl der Mittel und Methoden bleiben ihm überlassen, soweit keine konkreten Termine oder Vorgaben vereinbart sind.

3.3 Einmalleistungen (etwa die Erstellung einer Website) sind Werkleistungen und werden durch Abnahme erfüllt. Laufende monatliche Leistungen (etwa Änderungs-Retainer, Reputationsmanagement, SEO und GEO) sind Dauerleistungen und werden als Bemühensleistung geschuldet; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht Vertragsinhalt.

3.4 Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sowie Änderungswünsche, die den vereinbarten Rahmen überschreiten, werden vorab in Text- oder Schriftform angeboten und gesondert nach Aufwand vergütet. Maßgeblich ist der im Einzelvertrag genannte Stundensatz oder, falls dort nicht genannt, der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Stundensatz des Auftragnehmers.

3.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Dritte und Subunternehmer beizuziehen. Er bleibt in diesem Fall alleiniger Vertragspartner und für die Leistungserbringung verantwortlich.

3.6 Kosten Dritter, insbesondere für Domains, Hosting, Software-Lizenzen, Plattformgebühren, bezahlte Werbung, Stockmaterial, Material und Versand, sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich festgehalten ist.

4. Leistungsbeschreibungen

Die folgenden Beschreibungen gelten für alle Verträge, die das jeweilige Leistungspaket enthalten, unabhängig von seiner Bezeichnung im Einzelvertrag.

4.1 Website-Erstellung und Web-Architektur (Einmalleistung)

4.2 Änderungs-Retainer und Wartung (laufende Leistung)

4.3 Reputationsmanagement und Bewertungskarten (NFC und QR)

4.4 SEO und GEO, Sichtbarkeit in Suchmaschinen und KI-Systemen

4.5 Weitere Leistungen

Für Beratung, Automatisierung, Content-Produktion, Schulungen und alle sonstigen im Einzelvertrag genannten Leistungen gelten diese AGB sinngemäß, ergänzt um die im Einzelvertrag festgelegte Leistungsbeschreibung.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit, insbesondere Texte, Bild- und Videomaterial, Logo und Markenvorgaben, rechtliche Pflichtangaben sowie Zugangsdaten zu bestehenden Systemen und Plattformprofilen.

5.2 Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und erteilt Feedback und Freigaben innerhalb von fünf Werktagen nach Vorlage.

5.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt. Er hält den Auftragnehmer bei Ansprüchen Dritter, die aus diesen Inhalten entstehen, schad- und klaglos; dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

5.4 Für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit seiner Website und seiner Plattformauftritte, insbesondere Impressum, Datenschutzhinweise, Preis- und Kennzeichnungspflichten sowie berufsrechtliche Vorgaben, ist der Auftraggeber verantwortlich, soweit deren Prüfung nicht ausdrücklich und entgeltlich beauftragt wurde. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.

5.5 Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verschieben vereinbarte Termine im entsprechenden Ausmaß. Die Vergütung laufender Leistungen bleibt davon unberührt; Ansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen daraus nicht. Zusätzlicher Aufwand kann nach Abschnitt 3.4 verrechnet werden.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Alle im Einzelvertrag genannten Beträge sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Einmalleistungen werden mit Fertigstellung beziehungsweise Abnahme in Rechnung gestellt und sind, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

6.3 Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und sind, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, jeweils bis zum fünften Tag des betreffenden Monats fällig. Beginnt der Vertrag im Laufe eines Monats, kann der erste Monat anteilig verrechnet werden.

6.4 Rechnungen werden elektronisch per E-Mail an die im Einzelvertrag genannte Adresse übermittelt. Der Auftraggeber stimmt dieser Form der Rechnungslegung zu.

6.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Zusätzlich wird ein pauschaler Mahnspesenersatz von 150,00 EUR je Mahnung verrechnet. Weitergehende Betreibungs-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten werden nach Aufwand ersetzt.

6.6 Bei Zahlungsverzug von mehr als sieben Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche laufenden Leistungen ohne weitere Ankündigung auszusetzen, bis der offene Betrag vollständig beglichen ist. Die vereinbarte Vergütung bleibt für den Zeitraum der Aussetzung geschuldet, die Laufzeit verlängert sich dadurch nicht.

6.7 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Mängel besteht nur hinsichtlich eines angemessenen Teils der Vergütung.

6.8 Preisanpassung. Verlängert sich ein Vertrag über laufende Leistungen, kann der Auftragnehmer die Vergütung für die Verlängerungsperiode anpassen. Er teilt dies mindestens einen Monat vor Beginn der Verlängerungsperiode mit. Der Auftraggeber kann in diesem Fall bis zum Ende der laufenden Periode kündigen, auch wenn die reguläre Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist. Nachweisbare Änderungen von Kosten Dritter, insbesondere Plattform-, Lizenz-, Material- und Versandkosten, können nach Ankündigung weitergegeben werden.

7. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

7.1 Laufzeit, Kündigungsfrist und Verlängerung laufender Leistungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag.

7.2 Enthält der Einzelvertrag dazu keine Regelung, gilt: Die Mindestlaufzeit laufender Leistungen beträgt sechs Monate ab dem vereinbarten Startdatum. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweils laufenden Periode in Text- oder Schriftform gekündigt wird.

7.3 Kündigungen sind in Text- oder Schriftform zu erklären; eine E-Mail an die im Einzelvertrag genannte Adresse genügt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs.

7.4 Verträge über Einmalleistungen enden mit Abnahme und vollständiger Bezahlung. Tritt der Auftraggeber vor Fertigstellung zurück, gebührt dem Auftragnehmer die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie der Ersatz nachweisbar entstandener Aufwendungen.

7.5 Nach Vertragsende erbringt der Auftragnehmer keine weiteren Leistungen. Auf Wunsch werden Zugangsdaten und Datenbestände in üblichem Format übergeben; darüber hinausgehende Migrationsunterstützung wird nach Aufwand verrechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Zugänge zu Systemen des Auftraggebers nach Vertragsende zu löschen.

8. Kündigung aus wichtigem Grund

8.1 Jede Partei kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, bei wiederholter oder schwerwiegender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Nachfrist sowie bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung eines Insolvenzantrags wegen Vermögenslosigkeit.

8.2 Bereits erbrachte Leistungen und bereits entstandene, nachweisbare Aufwendungen sind in diesem Fall zu vergüten.

8.3 Endet der Vertrag aus einem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, noch nicht vollständig bezahlte Leistungen und Güter zurückzunehmen oder deren Nutzung zu beenden. Dies umfasst insbesondere die Deaktivierung nicht bezahlter Leistungen sowie die Rücknahme gelieferter Hardware, deren Eigentum nach Abschnitt 9 noch nicht übergegangen ist. Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben davon unberührt.

9. Lieferung, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt bei Hardware

9.1 Die Lieferung physischer Güter erfolgt an die im Einzelvertrag genannte Adresse des Auftraggebers.

9.2 Der Produktions- und Versandzeitraum beträgt bis zu 14 Werktage ab Vertragsbeginn, beziehungsweise ab dem Zeitpunkt, an dem alle erforderlichen Freigaben, Daten und Materialien vorliegen, wenn dieser später liegt. Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festtermin vereinbart wurden.

9.3 Das Eigentum an gelieferten Gütern geht erst mit vollständiger Bezahlung der Leistung über, in deren Rahmen sie geliefert wurden. Bei laufenden Leistungen genügt dafür die vollständige Bezahlung der ersten Monatsrate des betreffenden Leistungspakets.

9.4 Die Gefahr geht mit Übergabe an den Auftraggeber oder an eine von ihm benannte Person über. Transportschäden und Fehlmengen sind innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt in Text- oder Schriftform zu melden.

10. Nutzungsrechte, Urheberrecht und Referenznennung

10.1 Mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Vergütung erhält der Auftraggeber die zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den speziell für ihn erstellten Werken, insbesondere Website-Design, Quellcode, Texte und Kartendesign, zur Nutzung im eigenen Geschäftsbetrieb.

10.2 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung vor vollständiger Bezahlung ist nur widerruflich gestattet.

10.3 Für lizenzierte Drittkomponenten, insbesondere Frameworks, Bibliotheken, Plugins, Schriften, Bild- und Stockmaterial, gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen. Die Kosten erforderlicher Lizenzen trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.

10.4 Der Auftragnehmer behält das Recht, allgemein verwendbares Know-how, Konzepte, Vorlagen, Komponenten, Skripte und Arbeitsmethoden, die im Rahmen des Projekts entstanden oder eingesetzt worden sind, weiter zu nutzen und für andere Projekte zu verwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen oder Kennzeichen des Auftraggebers offengelegt werden.

10.5 Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Veräußerung der erstellten Werke an Dritte außerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Text- oder Schriftform.

10.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt samt Firmenname, Logo und Abbildungen als Referenz in Portfolio, Website, Social Media und Angebotsunterlagen zu nennen und zu zeigen, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. Der Widerspruch ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich und wirkt für die Zukunft.

11. Gewährleistung

11.1 Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragsgemäße und funktionsfähige Umsetzung der beauftragten Leistungen.

11.2 Innerhalb von 30 Tagen ab Abnahme werden Mängel, die auf die Umsetzung des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kostenfrei behoben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit Vorrang von Verbesserung oder Austausch.

11.3 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Fehler und Beeinträchtigungen durch nachträgliche Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, durch Änderungen an Inhalten, Systemen oder Konfigurationen, durch Ausfälle, Updates oder Richtlinienänderungen von Plattformen, Hosting- oder Drittkomponenten, durch unterlassene Updates, durch unsachgemäße Nutzung sowie durch Inhalte und Daten des Auftraggebers.

11.4 Mängel sind nachvollziehbar zu beschreiben, insbesondere mit Zeitpunkt, betroffener Seite oder Funktion, verwendetem Gerät und Browser sowie Angaben zur Reproduzierbarkeit.

11.5 Für gelieferte Hardware gilt die gesetzliche Gewährleistung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt zu melden.

12. Haftung

12.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatz-, Reichweiten- oder Sichtbarkeitsverluste, Datenverlust, Betriebsunterbrechung sowie für Ansprüche Dritter.

12.3 Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt: je Schadensfall auf die im betroffenen Kalendermonat fällige Vergütung, bei Einmalleistungen auf die Vergütung der betroffenen Leistung, und insgesamt pro Vertragsjahr auf die in diesem Vertragsjahr tatsächlich gezahlte Nettovergütung.

12.4 Die Haftung für Personenschäden sowie die zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

12.5 Für die regelmäßige Sicherung seiner Daten, Inhalte und Systeme ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern Datensicherung nicht ausdrücklich beauftragt ist.

12.6 Schadenersatzansprüche sind innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger in Text- oder Schriftform anzuzeigen, damit der Sachverhalt nachvollziehbar geprüft werden kann.

13. Vertraulichkeit

13.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus.

13.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Pflicht öffentlich bekannt werden, die unabhängig entwickelt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.

13.3 Überlassene Zugangsdaten werden sorgfältig verwahrt, ausschließlich zweckgebunden genutzt und auf Verlangen oder nach Vertragsende gelöscht.

14. Datenschutz

14.1 Beide Parteien verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz.

14.2 Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, etwa Kontaktformular-, Bewertungs-, Kunden- oder Newsletterdaten, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO gesondert abgeschlossen. Dieser geht im Umfang der Datenverarbeitung diesen AGB vor.

14.3 Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung Subverarbeiter einsetzen, insbesondere für Hosting, E-Mail-Versand und Plattformdienste. Die eingesetzten Subverarbeiter werden im Auftragsverarbeitungsvertrag benannt.

14.4 Für die auf der Website und in den Plattformprofilen des Auftraggebers eingesetzten Dienste, Einwilligungen und Datenschutzhinweise ist der Auftraggeber als Verantwortlicher zuständig.

14.5 Informationen zur Verarbeitung von Daten auf dieser Website enthält die Datenschutzerklärung.

15. Marken- und Kennzeichenrechte

15.1 Die Verwendung von Firmennamen, Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung erfolgt ausschließlich im Auftrag und Interesse des Auftraggebers und begründet keine eigenen Kennzeichenrechte des Auftragnehmers. Davon unberührt bleibt die Referenznennung nach Abschnitt 10.6.

15.2 Der Auftraggeber sichert zu, zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Kennzeichen berechtigt zu sein, und hält den Auftragnehmer bei Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.

16. Höhere Gewalt

Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegen, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Strom- und Kommunikationsnetzen, Rechenzentren oder Plattformen, Cyberangriffe, Streik sowie längere Krankheit ohne zumutbare Vertretungsmöglichkeit, befreien für die Dauer und im Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht. Die betroffene Partei informiert unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil in Text- oder Schriftform beenden; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

17. Kommunikation und Form

Erklärungen, Freigaben, Änderungen, Zusatzbeauftragungen und Kündigungen bedürfen der Text- oder Schriftform. Eine E-Mail an die im Einzelvertrag genannten Adressen sowie eine elektronische Signatur genügen diesem Erfordernis. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie in Text- oder Schriftform bestätigt werden.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Änderungen dieser AGB für bestehende Dauerverträge teilt der Auftragnehmer mindestens einen Monat vor Wirksamwerden mit. Widerspricht der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gilt für ihn die bisherige Fassung bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode weiter.

18.2 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Partei. Zulässig ist die Übertragung im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge oder einer Unternehmensübertragung.

18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Einzelvertrags unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

18.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

18.5 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers in Wien vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Kontakt und Fassungsstand

optsolut, Inhaber Maksymilian Jamroz
Leystraße 19-21/12, 1200 Wien, Österreich
E-Mail: hallo@optsolut.com
Telefon: +43 678 7925577

Weitere Angaben zum Unternehmen finden Sie im Impressum.

Fassung 1.0, Stand: 18. August 2026. Frühere Fassungen werden archiviert und auf Anfrage übermittelt.